Cyber Security Services

eco externer Datenschutzbeauftragter

Unser Service „eco externer Datenschutzbeauftragter“ ist speziell darauf ausgerichtet, kleinen und mittelständischen Mitgliedsunternehmen Unterstützung durch die Expert:innen von eco im Datenschutz zu bieten. Ziel ist es, die Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Unternehmensabläufe kontinuierlich an die sich ständig ändernden datenschutzrechtlichen Anforderungen anzupassen. Dies beinhaltet unter anderem Hilfestellungen bei der Einführung neuer Verarbeitungsprozesse sowie die Durchführung von Workshops zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden für Datenschutzbelange.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten 

Besonders Unternehmen in der Telekommunikations- und Internetbranche stehen im Fokus der Datenschutzbehörden, da hier die Datenverarbeitung mit erheblichen Risiken verbunden ist. Aus diesem Grund haben sich einige Mitgliedsunternehmen dafür entschieden, den externen Datenschutzbeauftragten von eco zu beauftragen. Dadurch können sie nicht nur interne Ressourcen schonen und mögliche Interessenskonflikte vermeiden, sondern auch das bestehende Haftungsrisiko auslagern.

Datenschutz entwickelt sich stetig weiter

Die Expert:innen von eco Datenschutz waren auch im Jahr 2023 für die Abonnent:innen des Services da, um sie bei der Anpassung an bedeutende Entwicklungen im Datenschutz zu unterstützen. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf dem im Juli verabschiedeten EU-US Data Privacy Framework (DPF). Das DPF setzt vergleichbare Datenschutzstandards voraus, erkennt die USA als angemessenen Drittstaat für den Datenaustausch an und erleichtert somit den Datenverkehr zwischen den beiden Regionen. Im Zuge dieses Beschlusses waren Anpassungen von Datenschutzerklärungen und Compliance-Strategien erforderlich, bei denen die externen Datenschutzbeauftragten von eco den Abonnent:innen beratend zur Seite standen.

Ein weiteres Thema von hoher Relevanz waren die Pflichten gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes, das Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen zum Jahresende dazu verpflichtete, eine Meldestelle einzurichten. Auch hier standen die eco externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, um etwaige Rahmenbedingungen zu erläutern und die Abonnent:innen bei der Einführung der Meldestellen zu unterstützen. 

Das Datenschutzrecht entwickelt sich stetig weiter. So fällte z. B. der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2023 verschiedene Urteile, die wichtige Fragen zum Datenschutz klärten. Diese umfassten unter anderem die Auskunftspflichten gemäß Artikel 15 DSGVO sowie die Voraussetzungen für die Verhängung von Bußgeldern bei Datenschutzverstößen. Bei all diesen Entwicklungen standen die eco externen Datenschutzbeauftragten den Service Abonnent:innen beratend zur Seite.

eco externer Datenschutzbeauftragter 

Die eco Datenschutzbeauftragten sind hochqualifizierte Expert:innen mit langjähriger Erfahrung in der Telekommunikations- und Internetbranche. 

Auch im kommenden Jahr wird eco die Abonnent:innen des Service weiterhin unterstützen, sei es bei der Vorbereitung auf neue gesetzliche Regelungen oder bei jeglichen Fragen rund um Datenschutz. Für Mitgliedsunternehmen, die beschließen, das Thema Datenschutz intern zu behandeln, bietet eco ebenfalls Workshops und Audits über den Service „eco externer Datenschutzbeauftragter“ an. Auf diese Weise trägt eco dazu bei, die Unternehmen noch stärker für die Relevanz und Bedeutung des Datenschutzes zu sensibilisieren.

Die Umsetzung des Services erfolgt in Kooperation mit der Rickert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der dp.institute Data Protection Consulting GmbH. 

Weitere Informationen unter eco externer Datenschutzbeauftragter.