Gesetzgebungsverfahren und Fokusthemen

Vorschlag der EU-Kommission für ein „Gigabit-Infrastrukturgesetz“ 

Die Europäische Kommission präsentierte am 23. Februar die seit längerem erwartete Gigabit-Strategie und legte damit ihre Vorschläge für eine Gigabit-Konnektivität bis 2030 vor. Die Initiativen der EU-Kommission zur Gigabit-Konnektivität umfassen den Vorschlag der EU-Kommission für ein „Gigabit-Infrastrukturgesetz“, den Entwurf einer „Gigabit-Empfehlung“ und Sondierungskonsultation über die „Zukunft des Konnektivitätssektors“.

Gigabit-Infrastrukturgesetz 

Das Gigabit-Infrastrukturgesetz soll der wachsenden Nachfrage nach schnellerer, zuverlässigerer und datenintensiverer Konnektivität Rechnung tragen. Zielsetzung ist es, den bürokratischen Aufwand und die Kosten im Zusammenhang mit dem Aufbau von Gigabit-Netzen zu reduzieren. verringert werden. Dazu sollen die Genehmigungsverfahren vereinfacht und digitalisiert werden. Die Verordnung soll auch die Koordinierung zwischen Netzbetreiber:innen bei den Bauarbeiten für die Schaffung der physischen Infrastruktur (z. B. Leitungsrohre und Funkmasten) verbessern und dazu beitragen, dass die Marktteilnehmer:innen Zugang diesen Infrastrukturen bekommen. Daneben ist vorgesehen, dass grundsätzlich alle Neubauten sowie bestehenden Gebäude bei größeren Renovierungsarbeiten mit Glasfaser ausgestattet werden. Nach der Annahme des Kommissionsvorschlags durch Rat und Parlament werden die neuen Vorschriften unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten. 

Gigabit-Empfehlung 

Mit der Gigabit-Empfehlung sollen die nationalen Regulierungsbehörden Leitlinien zu den Bedingungen für den Zugang zu den Telekommunikationsnetzen von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht erhalten. Zielsetzung der Empfehlung ist es, dass TK-Netz-Betreiber Zugang zur bestehenden Netzinfrastruktur erhalten. Damit sollen Anreize für die Abschaltung herkömmlicher Technologien innerhalb von zwei bis drei Jahren geschaffen werden. Die Gigabit- Empfehlung wird die bestehenden Netzzugangsempfehlungen ersetzen (die Empfehlung zu Zugangsnetzen der nächsten Generation (2010) und die Empfehlung über Nichtdiskriminierung und Kostenrechnungsmethoden (2013)).

Konsultation zur Zukunft des Telekommunikationssektors 

Mit der Sondierungskonsultation zur Zukunft des Konnektivitätssektors und der Konnektivitätsinfrastruktur möchte die Kommission Meinungen über die sich wandelnde Technologie- und Marktlandschaft und über mögliche Auswirkungen auf den Sektor der elektronischen Kommunikation einholen. Im Vordergrund steht die Frage, welche Akteur:innen zukünftig einen Beitrag zu den Investitionen in die Konnektivitätsinfrastruktur leisten sollten und ob ein regulatorischer Eingriff in der Europäischen Union angemessen wäre.  Die EU-Kommission leitete hierzu eine Konsultation ein an der sich eco beteiligte. Mit Blick auf die Konsultation der EU-Kommission und die weitere politische Diskussion, die folgen wird, erstellte eco eine Kurzstudie, die die zentralen Argumente neutral und mit Zahlen untermauert beleuchtet. Die Studie befasst sich mit den jüngsten Entwicklungen auf dem IP-Interconnection-Markt und den beobachteten Markttrends. Darüber hinaus wird das Ausmaß der verkehrsabhängigen Netzkosten untersucht und der Frage nachgegangen, wie die Netzkosten der Internetzugangsanbieter auf die Marktentwicklung reagieren. Die Studie wurde den relevanten Akteur:innen als Debattenbeitrag zur Verfügung gestellt. eco initiierte und begleitete die Diskussion und den internen Austausch mit den Mitgliedsunternehmen zu dieser Thematik. 

Telekommunikation – Umsetzung EECC

Auch im Berichtsjahr 2023 stand im Bereich der Telekommunikation die Umsetzung des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikation (Europäischer Kodex für elektronische Kommunikation) weiterhin auf der Agenda. Die Mitgliedsunternehmen im Telekommunikationssektor sind weiterhin mit der Umsetzung der Pflichten aus dem novellierten Telekommunikationsgesetz befasst. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Kund:innenschutz, das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Im Bereich Kund:innenschutz ist das Thema Minderung für Verbraucher:innen hinsichtlich Abweichungen von Internetgeschwindigkeiten bei Festnetzanschlüssen wichtig.

Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten wurde konkretisiert. Dieser Anspruch dient der Grundversorgung mit Internet und Telefon. Die Verbände eco, anga, bitkom, breko buglas und vatm setzten sich hier im Interesse ihrer Mitgliedsunternehmen gemeinsam für eine angemessene Umsetzung der neuen Pflichten und eine Konkretisierung bei der Ausgestaltung ein. Hierzu verfassten sie gemeinsame Verbändeschreiben zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikation (RaVT), Erschwinglichkeitsgrundsätzen und dem Datenmeldeportal Telekommunikation und nahmen gemeinsam mit Unternehmensvertretern Gesprächstermine wahr.

TK-NABEG

Im August 2023 präsentierte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-NABEG). Das Hauptziel besteht darin, den Ausbau der Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur im Einklang mit der Gigabit-Strategie der Bundesregierung, zu beschleunigen. Der Entwurf sieht eine Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) vor. Daneben soll nationales Recht an die Verordnung (EU) 2022/612 („Roaming Regulation“) angepasst werden. Ein zentrales Vorhaben des TK-NABEG ist die Einführung des Gigabit-Grundbuchs als zentrale Datendrehscheibe für relevante Informationen zum Breitbandausbau. eco kommentierte den Referentenentwurf mit einem Eckpunktepapier. Mit einem Kabinettsbeschluss wird für 2024 gerechnet.

Vorratsdatenspeicherung 

Auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts entschied der Europäische Gerichthof (EuGH) am 20. September 2022, dass die Regelung zur Speicherung von Verkehrsdaten nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Unter Beachtung des EUGH-Urteils wurde das Verfahren am Bundesverwaltungsgericht im August 2023 abgeschlossen. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland zur Vorratsdatenspeicherung sind mit europäischem Recht nicht vereinbar. eco setzte sich von Beginn an gegen die Vorratsdatenspeicherung ein und unterstützte sein Mitgliedsunternehmen SpaceNet AG seit 2016 in allen gerichtlichen Instanzen. Die nun fällige politische Grundsatzentscheidung und Neubewertung über die gesetzliche Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung steht noch aus. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte angekündigt, statt der Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung eine gezielte Speicherung auf richterliche Anordnung gesetzlich schaffen zu wollen. Das Bundesministerium der Justiz beabsichtigt, hierzu einen Vorschlag für die Einführung eines Quick-Freeze Verfahrens zu erarbeiten. Damit sollte auch die Aufhebung der bestehenden europarechtswidrigen gesetzlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung erfolgen.

IT-Sicherheit 

Im Bereich der IT-Sicherheit war das Jahr 2023 vor allem von Unsicherheiten geprägt. Auf europäischer Ebene wurde die NIS2-Richtlinie im Dezember 2022 abgeschlossen. Daran anschließend verlagerte sich der Fokus auf die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben. Hier wurde allerdings im Jahr 2023 nur wenig Fortschritt erreicht. Für das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) wurde ein Diskussionspapier veröffentlicht, das eco mit einer Stellungnahme begleitete.

Daneben veröffentlichte das federführende Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-DachG). Damit verbunden ist eine Ausweitung der kritischen Sektoren und der betroffenen Unternehmen. Neu hinzukommen sind die „wichtigen“ und „besonders wichtigen“ Einrichtungen, die nicht bereits als Kritis-Betreiber gelten. Das betrifft nach Einschätzung des BMI mehr als 24.000 Unternehmen in Deutschland.

Das als Dachgesetz für alle kritischen Infrastrukturen angesehene Gesetz wurde von eco ebenfalls mit einer Stellungnahme intensiv begleitet, da es zahlreiche Überschneidungen und Wechselwirkungen mit dem geplanten NIS2UmsuCG gab. Auch hier konnte letzten Endes das Gesetzgebungsvorhaben nicht entscheidend vorangebracht werden, so dass beide Gesetze auch im Jahr 2024 weiter von Belang für die Internetwirtschaft sein werden. Zuletzt war außerdem die Arbeit am europäischen Cyber Resilience Act für eco relevant und wurde zum Abschluss des Trilogverfahrens mit Eckpunkten begleitet. 

Nationale Umsetzung des Digital Services Act 

Im Rahmen der Umsetzung des DSA muss aufgrund der vollharmonisierenden Wirkung der nationale Rechtsrahmen grundlegend überarbeitet werden. Dies gilt für das Telemediengesetz (TMG), das NetzDG und auch für das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Im August 2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen Referentenentwurf zum Digitale Dienste Gesetz (DDG). Das DDG setzt den Rahmen in Deutschland für die Europäische Verordnung für Digitale Dienste (Digital Services Act) sowie jene für Plattform-to-Business (P2B Regulation) und hebt dabei das Telemediengesetz (TMG) auf.

Die BNetzA wird als Koordinierungsstelle bzw. Digital Services Coordinator bestimmt, wobei auch andere Stellen wie der Bundesdatenschutzbeauftragte, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie Landesmedienanstalten eine entsprechende Rolle erhalten. eco brachte sich mit einer Stellungnahme in die Verbändeanhörung ein. Der Gesetzentwurf zum DDG wurde Ende Dezember durch das Kabinett verabschiedet. Das Gesetzgebungsverfahrens der nationalen Umsetzung wird in der ersten Jahreshälfte 2024 erfolgen und somit deutlich nach dem eigentlichen Inkrafttreten des DSA im Februar 2024.

Mit dem 5. Medienänderungsstaatsvertrag (5. MÄStV) wurden im November 2023 zudem die Vorgaben des MÄStV mit den auf europäischer Ebene festgelegten Vorgaben des DSA und des DDG in Einklang gebracht. eco bezog zu dem Vorhaben Stellung.

Gesetz gegen Digitale Gewalt

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) veröffentlichte im April 2023 ein Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt. Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt soll es für Betroffene von Rechtsverletzungen im digitalen Raum einfacher werden, ihre Rechte durchzusetzen und weiteren Rechtsverletzungen vorzubeugen. Hierzu sollen private Auskunftsverfahren gestärkt, ein Anspruch auf eine richterlich angeordnete, temporäre Accountsperre geschaffen und die Zustellung von Schriftsätzen erleichtert werden. 

eco hat die in den Eckpunkten des BMJ enthaltenen Überlegungen für ein Gesetz gegen digitale Gewalt kommentiert und hierbei auf grundsätzliche Bedenken (insbesondere in Bezug auf einen zu weiten Anwendungsbereich und zu weite Verpflichtungen zur Speicherung von Daten) hingewiesen, die im weiteren Gesetzgebungsprozess insbesondere bei der konkreten Formulierung der Normen aufgegriffen und ausgeräumt werden sollten.

CSAM-Verordnung – Kindesmissbrauchsinhalte

Auch im Berichtsjahr 2023 hielten die politischen Debatten und Diskussionen um den von der Europäischen Kommission im Mai 2022 verabschiedeten Vorschlag für eine Verordnung zur Verhinderung und zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchsinhalten (CSAM-Verordnung) an. Mit dem Verordnungsvorschlag sollen Internetdiensteanbieter verpflichtet werden, automatisiert nach bekannten und neuen Inhalten sowie Grooming zu suchen. Damit einher geht ein Angriff auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Internet. Weitere Kritikpunkte am Verordnungsvorschlag sind die Regelungen zu Internetsperren sowie die mangelnde Einbeziehung bestehender Strukturen und Prozesse im Hinblick auf das Melden und Löschen von Missbrauchsdarstellungen. 

Im November 2023 legte das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition für den künftigen Trilog zur CSAM-Verordnung fest. Auf Ratsebene hingegen dauert das Ringen um eine gemeinsame Position als Basis für die künftigen Trilog-Verhandlungen noch immer an.

eco begleitete die politische Debatte. Basierend auf einem Hintergrundpapier hat brachte sich eco in die Diskussionen auf europäischer und nationaler Ebene mit den beteiligten Institutionen und Abgeordneten ein und wies beispielsweise im Rahmen von Veranstaltungsteilnahmen auf die bestehenden Bedenken und Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Kommissions-Entwurf hin. Zudem führte eco einen bxlTalk zur CSAM-Verordnung durch.

e-Evidence-Verordnung und nationale Gesetze zur Onlinedurchsuchung 

Die Verordnung zur grenzüberschreitenden Beweissicherung und Herausgabe elektronischer Daten (Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten) war lange Gegenstand von Verhandlungen zwischen europäischem Parlament und europäischem Rat. Der politische Trilog wurde Ende 2022 abgeschlossen und im Sommer 2023 nach längeren Nachberatungen die Verhandlung endgültig erfolgreich abgeschlossen. eco brachte sich in die Diskussionen auf europäischer und nationaler Ebene bei den beteiligten Ministerien und Institutionen ein und hat hierzu mehrfach schriftlich kommentiert. Zeitgleich mit dem Abschluss des europäischen Gesetzgebungsverfahrens wurden die Beratungen für die nationale Umsetzung der Verordnung aufgenommen. 

Auf nationaler Ebene wurde das Bundespolizeigesetz novelliert. Den Referentenentwurf, der die Abschaffung des Einsatzes des so genannten Bundestrojaners vorgesehen hatte, begleitete eco mit einer Stellungnahme. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird für Anfang 2024 erwartet. Außerdem kommentierte (externer Link) eco die Novelle des BND-Gesetzes. Hier kritisierte eco, dass die Gelegenheit verpasst wurde, bestehende Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Fernmeldeaufklärung und die Rolle des BND im Inland zu beseitigen. 

Europäisches Datengesetz / Data Act

Die Europäische Kommission legte im Februar 2022 ihren Entwurf für ein europäisches Datengesetz (Data Act) vor. Dieses soll einen regulatorischen Rahmen für die Nutzung von nicht-personenbezogenen Daten schaffen und Daten besser verfügbar machen. Der Gesetzgebungsprozess für die Verordnung konnte im Dezember 2023 mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt abgeschlossen werden. Dem voraus gingen Trilog-Verhandlungen, die nach der Festlegung des Parlamentsberichts und der Bestimmung der allgemeinen Ausrichtung des Rats im März 2023 begonnen wurden und bereits drei Monate später, im Juni 2023 abgeschlossen werden konnten. Während der Verhandlungen gab es insbesondere Konflikte um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, den Bestimmungen und Interoperabilitätsanforderungen von Cloud-Anbietern sowie die Datenteilungspflichten für Unternehmen gegenüber öffentlichen Stellen.  

eco verfasste zu diesen und anderen relevanten Themen ein Eckpunktepapier, um sich in die Trilog-Verhandlungen einbringen. Darin forderte eco insbesondere einen besseren Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zusammenhang mit der Teilungspflicht, eine stärkere Einschränkung der Zugriffsrechte von öffentlichen Stellen auf die Daten von privaten Unternehmen sowie weniger starre Regeln für Cloud-Anbieter. Zudem positionierte sich eco auf europäischer Ebene zusammen mit anderen Verbänden mit einem offenen Brief und wird auch die nationale Umsetzung aktiv begleiten.  

Mobilitätsdaten 

Im zurückliegenden Jahr brachte sich eco in die Debatte um eine stärkere Nutzung von Mobilitätsdaten ein. Dabei dienten die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegten Eckpunkte für ein Mobilitätsdatengesetz als Ausgangspunkt für die Erstellung der eco Leitlinien zu dem Thema. Die Grundlage der Leitlinien war eine Umfrage, die wir unter den Mitgliedern der KG Mobility durchführten. Mit den Leitlinien wurden insbesondere die Probleme adressiert, die im Zusammenhang mit der Nutzung oder der Verfügbarkeit von Mobilitätsdaten bestehen und welche Daten unter dem Begriff „Mobilitätsdaten“ zu fassen sind. 

Aus Sicht von eco braucht es eine stärkere Nutzung von Mobilitätsdaten, nicht nur um intermodale Mobilität zu ermöglichen und einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und der Verringerung des CO2-Ausstoßes des Verkehrssektors zu leisten, sondern auch, um eine wichtige Grundlage für viele sinnvolle Smart-City- oder Smart-Region-Projekte zu schaffen. In diesem Zusammenhang braucht es vor allem Rechtssicherheit bei der Nutzung der Daten, sowie eine bessere Verfügbarkeit, insbesondere von Mobilitätsdaten der öffentlichen Hand. Darüber hinaus muss der Austausch und die Nutzung von Daten europaweit ohne Hindernisse erfolgen können, was die Etablierung gemeinsamer Standards und Datenräume erfordert.

Auf Grundlage der Leitlinien wird eco die Debatte um das geplante Mobilitätsdatengesetz begleiten und sich weiter einbringen.

Digitale Identitäten / eIDAS

 Im Zusammenhang mit der Novellierung der eIDAS-Verordnung auf europäischer Ebene, die einen Rechtsrahmen für eine EU-weit nutzbare und interoperable ID-Wallet schaffen soll, brachte sich eco mit einem Eckpunktepapier in die Trilog-Verhandlungen ein. Dabei steht für eco ein offenes Ökosystem im Mittelpunkt, das den Wettbewerb zwischen verschiedenen Wallet-Anbietern um die nutzerfreundlichste Lösung ermöglicht. Daneben waren die Ablehnung einer verpflichtenden Akzeptanz der Wallet durch den privaten Sektor und insbesondere der „very large online platforms (VLOPs)“ gemäß Digital Services Act (DSA), sowie die zusätzlichen Pflichten für Anbieter von Browserdiensten ein Kernbestandteil der Eckpunkte. 

Die Verhandlungen zur eIDAS-Verordnung auf europäischer Ebene konnten am 6. November abgeschlossen werden. eco wird den Prozess der Umsetzung weiter aktiv begleiten.  

Künstliche Intelligenz 

Auch das Jahr 2023 war geprägt von der Debatte über die Nutzung Künstlicher Intelligenz. In diesem Kontext ging es auch um die Frage, wie KI-Systeme und -Modelle reguliert werden sollten. Auf europäischer Ebene lag der Fokus vor allem auf den Verhandlungen um eine europäische KI-Verordnung (AI-Act).  Diese sollte das weltweit erste umfassende Regelwerk zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz werden. 

Nachdem sich Rat und Parlament auf ihre Verhandlungsmandate geeinigt hatten, begannen die Trilog-Verhandlungen am 14. Juni mit einem Organisationstreffen. Bei den folgenden Trilog-Verhandlungen wurde deutlich, dass sich die Verhandlungen in einigen Bereichen schwierig gestalteten. Besonders deutlich wurde dies bei der Frage nach der angemessenen Regulierung von General-Purpose-KI-Systemen und -Modellen. Uneinigkeit herrschte auch im Hinblick auf die gemäß Artikel 5 verbotenen Praktiken, wobei es hauptsächlich um den Einsatz biometrischer Erkennungssysteme im öffentlichen Raum ging.

Bei den Trilog-Verhandlungen am 8. Dezember konnte jedoch eine vorläufige politische Einigung über den AI-Act erzielt werden. eco brachte sich mit einem Eckpunktepapier in die Verhandlungen ein. Zudem beteiligte sich eco an mehreren offenen Briefen auf europäischer Ebene. Im Mittelpunkt stand dabei die Forderung nach unbürokratischen Regeln für Entwickler:innen und Anwender:innen von KI-Systemen und -Modellen, einer international anschlussfähigen KI-Definition und praxistauglichen Kriterien für die Einstufung von Systemen und Modellen als solche mit einem hohen Risiko. Zudem sprach sich eco für eine stärkere Einbeziehung von Ansätzen zur Selbstregulierung (Codes of Conduct) in den AI-Act aus. eco wird sich auch nach der Verabschiedung des AI-Acts weiter einbringen und den Umsetzungsprozess aktiv begleiten.

Bei der ebenfalls geplanten Richtlinie zur KI-Haftung gab es im Berichtsjahr keine Fortschritte. Es wird erwartet, dass diese voraussichtlich erst in der nächsten Legislaturperiode wieder vom Parlament aufgegriffen wird, sofern es im neu zusammengesetzten Parlament eine Mehrheit dafür gibt. eco verfasste Leitlinien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Diese greifen neue Entwicklungen und den aktuellen Stand der Debatte zum Umgang mit KI-Systemen auf. Mit den Leitlinien werden unter anderem Fragen des Urheberrechts, der notwendigen Stärkung von KI-Kompetenzen von Beschäftigten oder der stärkeren Förderung von KI-getriebener Innovation adressiert. Die Leitlinien bilden die Grundlage für weitere Aktivitäten im Bereich der künstlichen Intelligenz und werden bei Bedarf aktualisiert.

Aspekte einer nachhaltigen Digitalisierung 

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen veröffentlichte ein Autor:innenpapier „Digitalisierung zum Treiber des Klimaschutzes machen!“, worin mehrere Mitglieder der Bundestagsfraktion und des Europäischen Parlaments für ein digitales Nachhaltigkeitsgesetz plädieren, mit dem Ziel Digitalisierung als Querschnittsaufgabe sektorübergreifend zu gestalten und gleichzeitig den Energieverbrauch digitaler Infrastrukturen zu senken. Im März 2023 wurde die Diskussion rund um den Themenkomplex digitale Nachhaltigkeit im Rahmen der Digitalkonferenz der Grünen Bundestagsfraktion weiter vertieft. eco veranstaltete im Juni 2023 einen eigenen Roundtable und veröffentlichte ein Whitepaper zum Thema und brachte sich so in die Debatte mit ein. 

Im Frühjahr 2023 wurden die Umweltzeichen für Rechenzentren und Co-Location-Rechenzentren einer erneuten Überarbeitung und Zusammenlegung unterzogen. Das neue Umweltzeichen „Blauer Engel für Rechenzentren“ zielt darauf ab, eine flexiblere Bewertung der verschiedenen Geschäftsmodelle beim Betrieb von Rechenzentren zu ermöglichen. Trotzdem sind nach Einschätzung von eco weiterhin einige Anpassungen erforderlich, um die Innovationsfreundlichkeit und Marktakzeptanz des Umweltzeichens zu verbessern.

Während des Digitalgipfels im November 2023 präsentierte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen „Metastudie zum nachhaltigen Ausbau von Gigabitnetzen“. Parallel dazu wurden Eckpunkte vorgestellt, die als Grundlage für die Formulierung von Handlungsempfehlungen für einen nachhaltigen Ausbau von Gigabitnetzen dienen sollen. Ziel ist es, die allgemeinen Vorgaben für die Entwicklung der analysierten Netzinfrastrukturen zu erweitern und dadurch zu einer verbesserten Umweltverträglichkeit beizutragen. eco kommentierte die Metastudie und Eckpunkte mit einem eigenen Eckpunktepapier.

Energie- und Klimapolitik 

Im September 2023 nahm das Europäische Parlament die Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III) an. Die RED zielt darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energien in der EU zu erhöhen. Bis 2030 müssen 42,5 % des Energieverbrauchs in der EU aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die Richtlinie ist insbesondere relevant für energieintensive ITK-Infrastrukturen. Im Oktober 2023 wurde die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat im November 2023 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis Mai 2025 in nationales Recht umsetzen. Mit einer Umsetzung ist in Deutschland im Laufe 2024 zu rechnen.

Die Energieeffizienz-Richtlinie wurde im Juni 2023 durch das Europäische Parlament angenommen und trat im Oktober 2023 in Kraft. Mit der Novellierung sollen neue Energiesparziele in der EU festgelegt werden, um den Energieverbrauch in der EU bis 2030 um 11,7 % zu senken. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis zum 11. Oktober 2025 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland wird die EED mit dem kürzlich beschlossenen Energieeffizienzgesetz umgesetzt. Mit der Richtlinie wurde die Kommission zur Festlegung von Berichtpflichten und Effizienzstandards für Rechenzentren ermächtigt. Im Dezember 2023 hat die EU-Kommission einen Entwurf einer delegierten Verordnung für ein Berichterstattungssystem für Rechenzentren veröffentlicht. eco brachte sich mit einer Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Konsultation ein. 

Im Mai 2023 legte das BMWK ein Arbeitspapier vor, welches ein Konzept für eine mittel- bis langfristige Entlastung energieintensiver Unternehmen mittels eines Industriestrompreises präsentierte. Dieser soll energieintensive Unternehmen in Deutschland langfristig vor steigenden Strompreisen schützen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Das Hauptaugenmerk liegt auf produzierendem Gewerbe sowie auf zukunftsweisenden Industrien wie Batteriefabriken, PV-Produktion und Halbleiterfertigung. Rechenzentren wurden bei diesen Überlegungen nicht berücksichtigt. Rechenzentren in Deutschland haben mit hohen Strompreisen im internationalen Vergleich sowie einem unzureichenden Zugang zu Erneuerbaren Energien zu kämpfen, was ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit hemmt. Um die Förderfähigkeit von Rechenzentren im Rahmen eines Industriestrompreises unter Berücksichtigung des geltenden EU-Beihilferechts zu prüfen, veröffentlichte eco im August 2023 ein Hintergrundpapier.

Energieeffizienzgesetz 

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) soll eine querschnittliche und sektorübergreifende Reduzierung der Energieverbräuche forciert werden. Zudem soll mit dem EnEfG die EU-Energieeffizienz-Richtlinie in deutsches Recht übertragen werden. Nach erstem Entwurf im November 2022 wurde das Gesetzgebungsverfahren bis zum Jahresende 2023 abgeschlossen. eco begleitete die Diskussion um das Energieeffizienzgesetz intensiv. Unter anderem wurden mehrere  Stellungnahmen und Eckpunktepapiere zur Begleitung der Ressortabstimmung sowie des parlamentarischen Verfahrens verfasst. Das Gesetz wurde im September 2023 durch den deutschen Bundestag angenommen und ist seit November 2023 in Kraft. eco veröffentlichte ein Debriefing mit dem die Mitgliedsunternehmen über die neuen gesetzlichen Regelungen und Maßgaben informiert wurden. Das EnEfG setzt das die EED zwar um, stellt jedoch teilweise deutlich herausforderndere Anforderungen an den Bau und Betrieb von Rechenzentren. eco wird die Umsetzung des Gesetzes mit Hinblick auf potenzielle Änderungsgesetze weiter aktiv verfolgen.

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) 

Die bereits im Frühjahr 2020 angestoßene Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) wurde im Jahr 2023 von den Staats- und Senatskanzleien der Länder weiterverfolgt. Dabei ist der Kern des Vorhabens die Weiterentwicklung bzw. Reform des technischen Jugendmedienschutzes, indem vorhandene Systeme um endgeräte- bzw. betriebssystem-basierte Jugendschutzlösungen und Einstellungsmöglichkeiten ergänzt werden sollen.

Nach Auswertung einer sogenannten Onlinebeteiligung aus dem Jahr 2022 konkretisierten, bzw. überarbeiteten die Länder ihren Entwurf und stellten ihn im November 2023 abermals zur öffentlichen Konsultation. eco nutzte diese Beteiligungsmöglichkeit sprach sich im Rahmen einer Stellungnahme für eine stärkere Einbeziehung bereits bestehender und am Markt etablierter Ansätze bzw. Angebote des technischen Jugendmedienschutzes, internationale Anschlussfähigkeit und eine stärkere Kongruenz mit dem Jugendschutzgesetz im Hinblick auf Alterskennzeichen aus.

Internationale Digitalpolitik 

Mit einer Strategie für Internationale Digitalpolitik wollte die Bundesregierung erstmalig ihre Ziele und Maßstäbe für Digitalpolitik im internationalen Raum festschreiben. Gleichzeitig wurde auf Ebene der Vereinten Nationen der Global Digital Compact (GDC) diskutiert. eco brachte sich mit einem Leitlinienpapier für Internationale Digitalpolitik in die Debatte ein, mit dem die verschiedenen Fragestellungen und Debatten auf internationaler Ebene konsistent begleitet werden konnten. Für die Internationale Digitalstrategie und den GDC werden eine Veröffentlichung im Jahr 2024 angestrebt.